Sandalen im Sommer, Stiefel im Winter

Jede Jahreszeit hat ihren Reifen, das hat auch der Gesetzgeber festgestellt. Auch wenn die Änderung der StVO nicht eindeutig Winterreifen vorschreibt, so besagt sie doch, dass die für winterliche Straßenverhältnisse geeigneten Reifen aufgezogen sein sollen - das sind Winterreifen.

Aber nicht nur das: Der Wortlaut der StVO bedeutet in Umkehrschluss auch, dass die geeigneten Reifen im Sommer eben Sommerreifen sind.

Unsere Empfehlung für Sie ist deshalb ganz einfach:

Sommerreifen im Sommer - Winterreifen im Winter!

Klicken Sie auf eines der Statements um detaillierter über die Vorteile von Sommerreifen im Sommer oder Winterreifen im Winter zu erfahren.

Neuregelung seit dem 1. Mai 2006:

§ 2 Absatz 3a StVO: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."